Das Meldepflicht-Änderungsgesetz (BGBI. I Nr. 79/2015) sieht eine Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze per 1.1.2017 vor. Über alle weiteren Details (Beurteilungskriterien, Folgen, Praxisbeispiele) werden wir Sie zeitgerecht informieren.