Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 14/November 2016

 

Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und die dabei empfangenen Weihnachtsgeschenke sind steuer- und beitragsfrei, sofern

  • die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflüge und -feiern, kulturelle Veranstaltungen) jährlich bis zu € 365,00 pro Person nicht übersteigen,
  • die dabei üblichen empfangenen Sachzuwendungen (Warengutscheine, Geschenkmünzen, Goldmünzen, Vignetten) pro Person einen Jahresbetrag von € 186,00 nicht überschreiten.

 

Bei den Sachzuwendungen darf es sich grundsätzlich nur um solche Geschenke handeln, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Geldzuwendungen sind immer steuerpflichtig. Bei Goldmünzen und Golddukaten steht der Goldwert im Vordergrund, diese werden deshalb als Sachzuwendungen anerkannt.

Die Sachzuwendung darf nicht den Charakter einer individuellen Belohnung eines Mitarbeiters darstellen, sondern es muss sich um eine generelle Zuwendung an alle Mitarbeiter aus einem bestimmten Anlass handeln. Die Abhaltung einer besonderen Feier ist für die Beitrags- und Steuerfreiheit von Weihnachtsgeschenken nicht erforderlich (schon die Verteilung und Übergabe von Weihnachtsgeschenken kann als Betriebsveranstaltung angesehen werden).

 

Achtung: Ein diese Grenzen übersteigender Mehrbetrag ist jedenfalls sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.

 

Autorin: Michaela Podgornik/NÖGKK